Wenn unsere Mandanten uns zu geplanten wirtschaftlichen oder rechtlichen Schritten befragen, ist unser Prüfstein immer: Wie wird im Streitfall das zuständige Gericht voraussichtlich entscheiden? Können wir die Tatsachen beweisen, auf die wir den Anspruch unseres Mandanten stützen? Begründen die beweisbaren Fakten in Verbindung mit den anwendbaren Rechtssätzen den Anspruch unseres Mandanten? Wenn wir diese Fragen mit ja beantworten können, gehen wir zielsicher in die Verhandlungen. Wir bevorzugen es, Prozesse zu vermeiden und mit den Gegenparteien faire, auch deren Interessen berücksichtigende Vereinbarungen auszuhandeln. Aber nicht alle Gegner wollen faire Ergebnisse. Darauf sind wir vorbereitet. Auf dieser Basis haben wir zahllose Zivilprozesse geführt und fast alle gewonnen oder für unsere Mandanten mit guten Ergebnissen verglichen. Manche erst in der zweiten oder dritten Instanz.
Da wir von unserer Arbeitsweise überzeugt sind, sind wir auch bereit, in Fällen, in denen dies rechtlich zulässig ist, auf der Basis eines Erfolgshonorars zu arbeiten. Das heißt, wir erhalten unser Honorar nur dann und erst dann, wenn wir auch für unseren Mandanten einen Erfolg erzielt haben. Sprechen Sie uns darauf an.
Bei Erbauseinandersetzungen, vor allem wenn Immobilien im Spiel sind, geht es um hohe Summen und um langwierige Verfahren. Entsprechend teuer sind die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. Es gibt Unternehmen, die solche Kosten gegen eine Beteiligung am Erlös der Erbauseinandersetzung finanzieren. Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister kennt als Pionier der Prozesskostenfinanzierung alle Aspekte dieses Geschäfts und berät Sie hierzu umfassend.